Zuständigkeitsfinder
Betriebssicherheit: befähigte Person - Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Ist ein Gerät, ein Schutzsystem oder eine Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, instand gesetzt worden, so darf es in Betrieb genommen werden, nachdem eine zugelassene Überwachungsstelle oder eine befähigte Person eines Unternehmens, das die Instandsetzung durchgeführt hat, eine Prüfung durchgeführt hat.
Die befähigte Person ist von der zuständigen Behörde anzuerkennen.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Anerkennung einer befähigten Person eines Unternehmens ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) bzw. das Thüringer Landesbergamt (TLBA) zuständig.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
16.02.2017
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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