Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

Leistungsbeschreibung

In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer, von der IHK bescheinigter Handelsdokumente. Diese sind von landesspezifischen Besonderheiten und EG-Vorschriften abhängig. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprungsort einer Ware.

Als Exporteur können Sie die Ausstellung bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen. Diese stellt Ihnen auf Antrag Ursprungszeugnisse aus, bestätigt Handelsdokumente (z.B. Handelsrechnungen) und erstellt andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen. Die IHK ist außerdem für die Ausstellung des Carnet ATA (Zollpassierscheinheft) verantwortlich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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