Zuständigkeitsfinder
Sachverständige - öffentliche Bestellung und Vereidigung/Wirtschaft
Leistungsbeschreibung
Durch die öffentliche Bestellung des Sachverständigen nach §§ 36,36a Gewerbeordnung soll erreicht werden, Gerichten, Behörden, Wirtschaft und Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung zu stellen, wenn ein Bedarf hierfür besteht. Sie ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Das Verfahren auf öffentliche Bestellung wird durch einen schriftlichen Antrag unter Angabe des Sachgebietes bei der zuständigen IHK eingeleitet. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet erforderlich, die der Bewerber zur Überzeugung der IHK nachzuweisen hat. In den meisten Sachgebieten erfolgt dies durch Begutachtung vor einem hierfür eingerichteten Fachgremium.
Bei positiver Entscheidung der IHK erfolgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen. Sie ist auf 5 Jahre befristet (bei Erstbestellung und in begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist unterschritten werden) und kann auf Antrag für jeweils weitere 5 Jahre erneuert werden.
Zu diesem Anlass werden dem Sachverständigen Bestellungsurkunde, Stempel und Ausweis sowie die Sachverständigenordnung der Bestellungskörperschaft ausgehändigt. In Thüringen erfolgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für bestimmte Sachgebiete im Einvernehmen mit der Ingenieurkammer und/oder Architektenkammer Thüringen.
Ein ähnliches Verfahren gilt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern.
Elektronische Antragstellung
Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die IHK am Hauptsitz Ihres Unternehmens.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, entnehmen Sie bitte den Antragsformularen.
Welche Gebühren fallen an?
Die IHKs erheben Gebühren für die Antragsbearbeitung, die öffentliche Bestellung und Vereidigung und die Betreuung während der Bestellzeit, die Wiederholung der Sachkundeüberprüfung, die Rücknahme/den Widerruf sowie die erneute Bestellung. Näheres regeln die Gebührenordnungen der IHKs.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Sachverständigenordnung der jeweiligen IHK
Anträge / Formulare
Die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage Ihrer IHK.
Fachlich freigegeben durch
Industrie- und Handelskammer Thüringen
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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