Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

Leistungsbeschreibung

Die Bauaufsichtsbehörde benötigt ggf. einen Amtlichen Lageplan zum Bauantrag zur Beurteilung, ob ein geplantes Bauvorhaben in Bezug auf die vorhandenen bzw. geplanten Flurstücksgrenzen, Gebäude und anderen baulichen Anlagen und Objekte so errichtet werden kann, dass die baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Der Amtliche Lageplan besteht aus einem darstellenden (zeichnerischen) Teil und aus einem beschreibenden (erläuternden) Teil. Der darstellende Teil ist auf Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte aufzustellen und wird ggf. durch örtliche Vermessungsergebnisse ergänzt. Der beschreibende Teil umfasst u. a. Auszüge aus dem amtlichen Liegenschaftsbuch mit Angaben zum Grundbuchblatt, zu den Eigentümern und Erbbauberechtigten und Angaben zu den Flurstücken für das Baugrundstück sowie den unmittelbar benachbarten Flurstücken.

Weitere Angaben zum Inhalt:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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