Zuständigkeitsfinder
Behinderung Feststellung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung beziehungsweise Krankheit haben und diese als Behinderung anerkennen lassen möchten, dann müssen Sie dies beantragen.
Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
H – Hilflosigkeit
B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
GL – Gehörlosigkeit
BL – Blindheit
TBL - Taubblindheit
Verfahrensablauf
- Die Feststellung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Stelle. Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden.
- Nach Antragstellung werden die von Ihnen gegebenenfalls eingereichten Unterlagen geprüft.
- Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Alle dann vorhandenen Unterlagen werden erneut geprüft. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.
Voraussetzungen
- Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
- Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen durch ärztliche Unterlagen belegt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllte Antragsformular benötigt (haben Sie den Antrag zunächst formlos gestellt, müssen Sie das Formular im Nachgang noch ausfüllen und einreichen)
- sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts oder einer anderen Feststellungsbehörde)
- ein aktuelles Passfoto
- wenn möglich, in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten); diese müssen nicht notwendigerweise von der Antragstellerin/vom Antragsteller vorgelegt werden, Ärztliche Unterlagen werden, wenn erforderlich, durch die zuständige Stelle von Ärztinnen/Ärzten, Krankenhäusern etc. angefordert
- gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis
- für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Was sollte ich noch wissen?
- Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.
- Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen, wie unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder –befreiung, Parkerleichterungen und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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