Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner

Leistungsbeschreibung

Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt durch einen/e Standesbeamt*in.

Es existieren noch weitere Leistungen für Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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