Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen

Leistungsbeschreibung

Legehennenbetriebe sind registrierungspflichtig, wenn sie:

  • 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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