Vorlage bei Genehmigungsfreistellung eines Bauvorhabens

Leistungsbeschreibung

Bei kleineren Bauvorhaben (wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude), die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und dessen Festsetzungen nicht widersprechen, ist statt einer Baugenehmigung nur eine Anzeige erforderlich. Mit dem Bau kann nach einem Monat begonnen werden, wenn das örtliche Bauamt nicht vorher die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verlangt.

Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt der Bauherr allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss.

Tipp: Eine Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben kann das Verfahren beschleunigen, wenn nachbarliche Belange berührt sein könnten. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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