Zuständigkeitsfinder
Binnenschifffahrtsführerschein
Leistungsbeschreibung
Zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern ist eine Genehmigung gemäß Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO) erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Ein Antrag auf Erwerb des Thüringer Binnenschifffahrtsführerscheins sowie auf Genehmigung eines Schiffes oder Floßes zur entgeltlichen Nutzung ist beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu stellen.
Voraussetzungen
Siehe ThürSchiffFloßVO.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Siehe ThürSchiffFloßVO.
Rechtsgrundlage
Die Verordnung kann eingesehen werden unter: http://www.transportrecht.de/.
Anträge / Formulare
Beantragung erfolgt formlos.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben am
21.11.2019
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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