Kraftfahrzeugzulassung - Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen aus einem EU-Land zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr im Inland anmelden

Leistungsbeschreibung

Mit einem Kraftfahrzeug, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist, dürfen Sie vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen. Diese vorübergehende Nutzung ist zeitlich begrenzt bis zu einem Jahr.

Ausnahmen bzw. Sondervorschriften gelten z. B. für Arbeitsmaschinen, Stapler, Fahrzeuge für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, Leicht- und Kleinkrafträder, Krankenfahrstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie für Spezialanhänger.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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