Zuständigkeitsfinder
Wohnungsbauförderung - Eigenwohnraum
Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Thüringen hat es sich zur Aufgabe gemacht, für die Menschen in der Region bezahlbaren, sicheren Wohnraum zu schaffen und auch einkommensschwächeren Haushalten den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu erfüllen.
Für diesen Zweck gibt es verschiedene Förderprogramme, die seit Januar 2010 alle von der Thüringer Aufbaubank (TAB) betreut werden. Die TAB ist für die Bewilligung, die Auszahlung und die Verwaltung der Fördermittel sowie für die Besicherung der Wohnungsbaudarlehen zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
Ausführliche Informationen zur Wohnungsbauförderung geben Ihnen die Thüringer Aufbaubank sowie die Landratsämter bzw. die kreisfreien Städte Thüringens.
Ihre erste Anlaufstelle in der Wohnungsbauförderung ist das Landratsamt/ die kreisfreie Stadt, auf dessen/ deren Gebiet das Baugrundstück liegt. Diese Stellen beraten Sie als Antragsteller, nehmen Förderanträge an und bewilligen die Fördermittel für Eigenheime sowie Eigentumswohnungen.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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