Umweltverträglichkeitsprüfung

Leistungsbeschreibung

Für eine Vielzahl von Vorhaben und Plänen, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist bereits in der Planungsphase eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben (UVP-Gesetz).

Darunter zählen zum Beispiel Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen oder Industriezonen bzw. -anlagen, Intensivtierhaltung.
Die Umweltverträglichkeitsüberprüfung ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Verfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient.

In diesem Verfahren werden die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die medienübergreifende Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfolgen eines Vorhabens sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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