Zuständigkeitsfinder
Wohnung Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung der Meldebehörde mitteilen.
Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein
Dieser wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen. Es kann bei der Anmeldung im Meldeamt ein vorausgefüllter Meldeschein zur Verfügung gestellt werden, der die meisten Daten schon enthält. - Personalausweis und /oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohnungs-Ummeldungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung der Meldebehörde mitgeteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Ummeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sie erhalten unentgeltlich eine Bestätigung der Ummeldung.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK)
Fachlich freigegeben am
19.11.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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