Zuständigkeitsfinder
Tierveranstaltung-Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Die vom Veterinäramt auszustellende Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Angaben:
- Nennung des Veranstalters
- Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
- Angaben zu den Tieren und Tierarten
Welche Fristen muss ich beachten?
Mindestens vier Wochen vor Beginn muss angemeldet werden.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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