Zuständigkeitsfinder
Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Leistungsbeschreibung
Großraum- und Schwerlasttransporte sind genehmigungs- und erlaubnispflichtig und grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Straßenverkehrsbehörden
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der Landkreise und kreisfreien Städte,
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der großen kreisangehörigen Städte Eisenach, Erfurt, Gera, Ilmenau, Jena, Suhl, Weimar,
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der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Soweit der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen ist, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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