Zuständigkeitsfinder
Rente / Rentenversicherung
Leistungsbeschreibung
Sie haben das Rentenalter erreicht oder treten aus anderen Gründen ihren wohlverdienten Ruhestand an. Um von Anfang an das Rentenleben zu genießen, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
An wen muss ich mich wenden?
Der Rentenversicherungsträger unterhält in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
89 Auskunfts- und Beratungsstellen. Von diesen werden die Anträge entgegengenommen.
Sie erhalten dort die notwendigen Antragsvordrucke sowie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen.
Aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden.
Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch - zu stellen, um so die jeweilige Frist einzuhalten und den frühest möglichen Rentenbeginn zu erreichen.
Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Fall umgehend nachreichen.
Was sollte ich noch wissen?
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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