Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Leistungsbeschreibung

Die wichtigste Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen
  • Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten)
  • Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten
  • Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden
  • sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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