Aufstiegs-BAföG beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung öffentlicher und privater Träger, wie z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Staatlich geprüften Erzieher durch Beiträge zu den Kosten des Lehrgangs (Maßnahmebeitrag). Bei Vollzeitmaßnahmen ist auch eine einkommens- und vermögensabhängige Förderung durch Beiträge zum Lebensunterhalt (Unterhaltsbeitrag) möglich.

Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

  • die Lehrgangskosten,
  • die Prüfungsgebühren und
  • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.

Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.

Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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