Zuständigkeitsfinder
Landwirtschaftliche Direktzahlungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Direktzahlungen sind von der Europäischen Union finanzierte Einkommensbeihilfe für Landwirte. Die im Besitz befindlichen Zahlungsansprüche des aktiven Betriebsinhabers bilden zusammen mit den beihilfefähigen Hektarflächen die Grundlage für die Zahlungen. Diese werden auf Antrag gewährt, sofern alle Voraussetzungen und Verpflichtungen erfüllt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Direktzahlungen sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Formgebundener georäumlicher Antrag, der online einzureichen ist.
Für die Gewährung von Direktzahlungen sind auch die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) einzuhalten. Sie beinhalten Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen Zustand.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Rechtsgrundlage
Die Direktzahlungen sind in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.