Zuständigkeitsfinder
Landwirtschaftliche Direktzahlungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Direktzahlungen sind von der Europäischen Union finanzierte Einkommensbeihilfen für Landwirte. Die im Besitz befindlichen Zahlungsansprüche des aktiven Betriebsinhabers bilden zusammen mit den beihilfefähigen Hektarflächen die Grundlage für die Zahlungen. Diese werden auf Antrag gewährt, sofern alle Voraussetzungen und Verpflichtungen erfüllt werden.
Verfahrensablauf
Mit Personenidentifikationsnummer (PI) und PIN vom Antragstellerportal VERONA die Antragsunterlagen herunterladen und mit Hilfe VERA den Antrag stellen. Die Einreichung des Antrages erfolgt über VERONA.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Direktzahlungen sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Zuständige Stelle
Zahlstelle, TLLLR
Voraussetzungen
Formgebundener georäumlicher Antrag, der online einzureichen ist.
Für die Gewährung von Direktzahlungen sind auch die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) einzuhalten. Sie beinhalten Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen Zustand.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie der Antragstellungssoftware VERA. Die Grundlage bildet der Sammelantrag mit seinen Anlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Bearbeitungsdauer
Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt zum Ende des IV. Quartals des jeweiligen Jahres.
Rechtsgrundlage
Die Direktzahlungen sind in Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.
Anträge / Formulare
Nur elektronische Antragstellung möglich.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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