Zuständigkeitsfinder
Landpachtverträge
Leistungsbeschreibung
Durch einen Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet. Landwirtschaft sind die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, sowie die gartenbauliche Erzeugung.
Die Beziehungen zwischen Verpächter und Pächter sind überwiegend harmonisiert.
Es hat sich in der Vergangenheit aber auch gezeigt, dass es rechtliche Problemfälle gibt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Thüringer Landwirtschaftsämter sind die zuständigen Behörden und kontrollieren den Inhalt dieser Verträge auf solche Vorgaben, die zur Erhaltung einer gesunden Agrarstruktur erforderlich sind.
Rechtsgrundlage
Der Abschluss und die Änderung von Landpachtverträgen unterliegen einer Anzeigepflicht gem. § 2 LPachtVG.
Für den Abschluss von Landpachtverträgen gelten die §§ 585 bis 597 BGB . Diese Verträge unterliegen den Vorschriften des Landpachtverkehrsgesetzes LPachtVG.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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