Zuständigkeitsfinder
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Leistungsbeschreibung
Für schwerbehinderte Menschen gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
Der besondere Kündigungsschutz des Schwerbehindertenrechts gilt für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Integrationsamt des Thüringer Landesverwaltungsamtes. Das Integrationsamt ist unter anderem für die Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) zuständig.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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