Kriegsgefangenenentschädigung

Leistungsbeschreibung

Die in den alten Bundesländern geltenden Regelungen für ehemalige Kriegsgefangene wurden durch den Einigungsvertrag nicht auf die neuen Bundesländer übertragen. Durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) vom 21. Dezember 1992 wurde das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) endgültig aufgehoben. Gleichzeitig wurden die Regelungen des KgfEG über die Heimkehrerstiftung in das "Gesetz über die Heimkehrerstiftung" übernommen, das am 1. Januar 1993 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz wurden auch die ehemaligen Kriegsgefangenen in der ehemaligen DDR und Berlin (Ost), die bis dahin keine Ansprüche auf Stiftungsleistung geltend machen konnten, in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogen.

Die Heimkehrerstiftung wurde zum 31. Dezember 2007 aufgelöst (BGBl. 2007 I S. 2830). Ihre Aufgaben gingen zum 1. Januar 2008 auf das Bundesverwaltungsamt, Referat III B 4, in 50728 Köln über. Anträge auf eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet können dort gestellt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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