Zuständigkeitsfinder
Jagdschein
Leistungsbeschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
An wen muss ich mich wenden?
An die Untere Jagdbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzureichende Unterlagen bei Beantragung eines Jagdscheines:
- Nachweis der bestandenen Jägerprüfung
- Personalausweis
- Police der Jagdhaftpflichtversicherung
- zwei Passbilder zum Erstantrag
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung des Jagdscheins ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
24.11.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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