Zuständigkeitsfinder
Infektionsschutz Meldung
Leistungsbeschreibung
Dem Gesundheitsamt werden meldepflichtige übertragbare Krankheiten und labormedizinische Nachweise von Krankheitserregern gemeldet. Das Gesundheitsamt führt Ermittlungen durch, trifft zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten die erforderlichen Maßnahmen, erfasst und wertet diese Meldetatbestände aus. Das Gesundheitsamt bietet kostenlose Beratung sowie in bestimmten Fällen kostenlose Untersuchungen (z. B. HIV-Test) an.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
keine
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
19.03.2013
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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