Grundbuch

Leistungsbeschreibung

Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In die Grundbücher werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerechte, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen.

Eintragung ins Grundbuch:

Wenn Sie z. B. das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück kaufen oder verkaufen, oder ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück bestellen wollen, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich. Den entsprechenden Antrag richten Sie an das Grundbuchamt des örtlich zuständigen Amtsgerichtes.

Voraussetzungen:

Sie sind Eigentümer des Grundstücks.
Ihr Recht ist von dieser Eintragung betroffen.
Bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück muss zudem die Einigung über die Rechtsänderung in notarieller Form nachgewiesen werden.
Alle Bewilligungen und Erklärungen müssen in Form öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden vorliegen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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