Zuständigkeitsfinder
Futtermittelkontrolle
Leistungsbeschreibung
Futtermittel dienen der Ernährung von Nutztieren, Haustieren und anderen von Menschen gehaltenen und gefütterten Tieren. Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln (kurz: Futtermittelkontrolle) soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.
An wen muss ich mich wenden?
In Thüringen ist für die Futtermittelkontrolle das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zuständig.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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