Zuständigkeitsfinder
Erwachsenenbildung
Leistungsbeschreibung
Die Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger Teil des gesamten Bildungswesens. Sie bietet Gelegenheit, Kenntnisse und Fähigkeiten durch freiwillige Wiederaufnahme organisierten Lernens zu erwerben oder zu vermehren. Erwachsenenbildung dient der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung. Sie soll die Selbständigkeit des Urteils fördern, zur geistigen Auseinandersetzung anregen und bei der Bewältigung von Lebensproblemen helfen. Erwachsenenbildung soll die Bereitschaft des Einzelnen zu lebenslangem Lernen fördern, zur Chancengleichheit beitragen und helfen Bildungsdefizite abzubauen. Erwachsenenbildung als vierte Säule des Bildungswesens steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen, unabhängig von deren finanziellen Möglichkeiten, Wohnort und familiärer Situation.
Die allgemeine Weiterbildung vermittelt Wissen und Kompetenzen hinsichtlich individueller, umweltbedingter, gesellschaftspolitischer und sozialer Fragen, damit Sie aktiv und konstruktiv an der Gestaltung Ihrer Lebenswelt mitwirken können.
Die kulturelle Weiterbildung dient durch den Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen der Identitätsfindung und trägt zur bewussten Wahrnehmung kultureller Prozesse und deren Gestaltung bei.
Die politische Weiterbildung umfasst Angebote, die gesellschaftliche, politische, soziale, ökonomische und ökologische Zusammenhänge des öffentlichen Lebens behandeln. Sie will Demokratiebewusstsein fördern und Wege zur Teilhabe am öffentlichen Leben aufzeigen.
Die berufliche Weiterbildung dient dazu, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten von Arbeitnehmern zu erhalten, zu erweitern oder dem aktuellen Kenntnisstand in einem bestimmten Berufszweig anzupassen.
Im Freistaat Thüringen bestehen für Erwachsene zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Unterstützt durch die politisch Verantwortlichen in Thüringen halten die anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen ein vielfaches und plurales Angebot an Weiterbildungsveranstaltungen bereit.
Gegenwärtig sind im Freistaat Thüringen 12 freie Träger, 3 Heimvolkshochschulen und 23 im Thüringer Volkshochschulverband e.V. zusammengeschlossene Volkshochschulen als förderungsberechtigte Einrichtungen der Erwachsenenbildung anerkannt. Zuständig für die Anerkennung von Erwachsenenbildungseinrichtungen und Weiterbildungsveranstaltungen im Rahmen des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes ist das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
07.04.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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