Gesundheitsfachberufsbezeichnung - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • technischer Assistent in der Medizin
  • Logopäde
  • Hebamme
  • Diätassistent
  • Physiotherapeut
  • Ergotherapeut
  • Masseur
  • medizinischer Bademeister
  • Podologe
  • Altenpfleger
  • Alten- oder Krankenpflegehelfer

Voraussetzungen:
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Freistaat Thüringen bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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