Ehefähigkeitszeugnis ausstellen

Leistungsbeschreibung

Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur  Eheschließung im Ausland ausgestellt.
 
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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