Zuständigkeitsfinder
Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Leistungsbeschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.
Welche Gebühren fallen an?
In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
TMIK
Fachlich freigegeben am
15.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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