Zuständigkeitsfinder
Dorferneuerung und -entwicklung
Leistungsbeschreibung
Das TLLLR bewilligt Fördermittel und nimmt sämtliche damit zusammenhängenden Aufgaben als Bewilligungsbehörde wahr. Nach Antragstellung trifft das TLLLR eine Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung). Die Regelfördersätze für die Dorferneuerung und –entwicklung betragen 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Gemeinde und gemeinnützigen juristischen Personen, sonst bis zu 35 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
Was wird gefördert?
- Beratung und Betreuung zur Umsetzung der GEK
- Aufwendungen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung
- Investive Vorhaben wie z. B. Gestaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hofflächen
- Umnutzung dörflicher Bausubstanz
- u. a. m.
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Die zuständige oberste Landesbehörde des TLLLR ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Um einen gezielten und wirkungsvollen Mitteleinsatz zu gewährleisten, werden die Fördermittel vorrangig in anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines gemeindlichen Entwicklungskonzeptes eingesetzt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die nötigen Antragsunterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden. Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind zu stellen bei der örtlich zuständigen Zweigstelle des TLLLR:
- für Fördermaßnahmen bis zum 15. Januar für das laufende Jahr mittels formgebundener Antragsunterlagen und
- zur Anerkennung als Förderschwerpunkt bis zum 15.03. für das Folgejahr mittels formlosem Antrag
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Förderentscheidung kann Widerspruch beim TLLLR eingelegt werden.
Anträge / Formulare
Die nötigen Antragsunterlagen sind unter folgendem Link verfügbar.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 41
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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