Bodenschutz

Leistungsbeschreibung

Der Boden ist neben dem Wasser und der Luft eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Er erfüllt dabei vielfältige Funktionen. So ist der Boden unter anderem unerlässlich für die Produktion von Nahrungsmitteln, er wird forstwirtschaftlich genutzt, dient als Standort von Siedlungen, fungiert als Erholungsfläche und schützt das Grundwasser vor Verunreinigungen. Aufgabe der zuständigen Behörden ist es daher, Böden vor Vernichtung (z.B. durch Baumaßnahmen oder Erosion) und vor Beeinträchtigungen ihrer Funktionen (z.B. durch Schadstoffeinträge) zu schützen. In diesem Zusammenhang werden von den Behörden insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Erfassung von Daten über die Beschaffenheit und den Zustand der Böden Thüringens und Zusammenführung dieser Daten in einem Bodeninformationssystem
  • Einrichtung und Betrieb von Bodendauerbeobachtungsflächen
  • Systematische Kartierung der Böden Thüringens und Erstellung entsprechender digitaler Bodenkarten
  • Erfassen von Erosionsereignissen sowie von erosionsgefährdeten und schadstoffbelasteten Flächen in entsprechenden Karten und Katastern
  • Erarbeitung von Stellungnahmen bei beabsichtigten Eingriffen in den Boden
  • Veranlassung von Untersuchungen kontaminationsverdächtiger Flächen
  • Veranlassung von Maßnahmen zur Begrenzung bzw. Verhinderung von Bodenerosionen und Schadstoffeinträgen in Böden sowie zur Sanierung schadstoffbelasteter Grundstücke

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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