Biotopschutz

Leistungsbeschreibung

Ein Biotop ist ein mehr oder weniger homogener, gegen seine Umgebung abgrenzbarer Landschaftsteil. Die Definition und Abgrenzung eines Biotops erfolgen in der Regel anhand seiner Pflanzen und/oder geomorphologischer Merkmale sowie der aktuellen Nutzung. Ein typisches Beispiel ist ein Teich. Mittels seiner Uferlinie und der in ihm wachsenden Wasserpflanzen ist dieser relativ klar gegenüber der Umgebung abzugrenzen. So wie manche Pflanzen- und Tierarten, verschwinden auch bestimmte Biotoptypen immer mehr aus unserer Landschaft.

Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner Ausweisung. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten Biotoptyp gehören. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der so geschützten Biotope führen können, sind verboten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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