Zuständigkeitsfinder
Ausländerangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Angelegenheiten, die Aufenthalt, Arbeit, Ausbildung, Eheschließung, Familiennachzug, Integration oder auch Ausweisung ausländischer Bürgerinnen und Bürger betreffen, regelt seit 2005 das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
An wen muss ich mich wenden?
Vor Ort zuständige Ausländerbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Dort können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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