Zuständigkeitsfinder
Archivnachfrage
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, in Thüringen zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen im jeweils zuständigen Archiv das Archivgut einzusehen.
In Thüringen gibt es sechs Staatsarchive (Altenburg, Gotha, Greiz, Meiningen, Rudolstadt und Weimar).
Zusätzlich stehen Ihnen Kreis-, Gemeinde-, Stadt-, Verwaltungsgemeinschafts-, Wirtschafts-, Kirchen-, Parlaments- und Medienarchive sowie Ortsregister und die Archive wissenschaftlicher Einrichtungen zur Verfügung.
Die Archive stehen jeder Person offen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.
An wen muss ich mich wenden?
Jedes Archiv ist für die schriftliche Überlieferung eines regional und inhaltlich abgegrenzten Bereiches zuständig.
Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie aus den Internetauftritten "Die Staatsarchive in Thüringen" und "Informationssystem der Archive in Thüringen" entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Archivbenutzung ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Auskunft zur Gebührenhöhe erteilt das jeweilige Archiv.
Auf die Erhebung der Benutzungsgebühr wird verzichtet, wenn Sie das Archiv zu wissenschaftlichen oder zu sonstigen Zwecken benutzen, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Übersicht erhalten Sie im Thüringer Verwaltungskostenverzeichnis.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird nachdrücklich empfohlen.
Anmeldungen sind auch per E-Mail möglich.
Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen u. U. längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.
Rechtsgrundlage
Die Benutzung der Thüringischen Staatsarchive erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Archivgesetzes und der Thüringer Verordnung über die Benutzung der Staatsarchive. Diese und weitere Rechtsgrundlagen sind auf den Webseiten der Staatsarchive zusammengestellt.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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