Zuständigkeitsfinder
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Leistungsbeschreibung
Arbeitslos? Geringes Einkommen zum Beispiel aus Arbeitslosengeld I oder Erwerbsstätigkeit?
Dann kommt möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Betracht (Hartz IV).
Dann kommt möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Betracht (Hartz IV).
Arbeitslosengeld II erhalten (unter bestimmten Voraussetzungen),
- alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen
- zwischen 15 bis unter 65 Jahren
- Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben
Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus:
- der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Leistungen für Mehrbedarf (z. B. für Alleinerziehende)
- einmalige Leistungen (z. B. für die Erstausstattung einer Wohnung)
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
Die Höhe des Arbeitslosengeldes II ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Bedarfsgemeinschaft.
Arbeitslosengeld II wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.
An wen muss ich mich wenden?
- Agenturen für Arbeit
- Jobcenter
- Optierende Kommunen (Stadt Jena, Landkreis Eichsfeld, Landkreis Greiz, Landkreis Schmalkalden-Meiningen)
Die für Sie zuständige Behörde finden Sie auch hier.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Fachlich freigegeben am
04.02.2019
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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