Zuständigkeitsfinder
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM)
Leistungsbeschreibung
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ist mit Wirkung vom 1. April 2012 das Sechste Kapitel des SGB III aufgehoben worden, d.h. es werden keine neuen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mehr gefördert.
Rechtsgrundlage
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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