Zuständigkeitsfinder
Ausstellen einer Eheurkunde
Leistungsbeschreibung
Das Standesamt stellt Ihnen Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Eheregister.
Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Zuständige Stelle
Das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Voraussetzungen
- Sie als antragstellende Person müssen selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
06.07.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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