Zuständigkeitsfinder
elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
01.09.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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