Zuständigkeitsfinder
elektronischer Identitätsnachweis Deaktivierung nachträglich
Leistungsbeschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bereits aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht weiter nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nachträglich gebührenfrei aus.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Personalausweisebehörde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
keine
Weiterführende Informationen
Urheber
Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT I 4
Fachlich freigegeben am
09.01.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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