Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeugzulassung - Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden
Leistungsbeschreibung
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat die/der bisherige Halter/in oder Eigentümer/in dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.
Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.
Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn die/der Erwerber/in bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Die/der Erwerber/in hat unverzüglich nach Halterwechsel der für den eigenen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des/der Erwerbers/in sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veräußerung eines Fahrzeuges müssen Sie unverzüglich der Zulassungsbehörde anzeigen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
11.04.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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