Zuständigkeitsfinder
Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Verlängerung für Privatflugzeugführer beantragen
Leistungsbeschreibung
Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz) in dem die jeweils erworbenen Berechtigungen eingetragen werden. Anders als der Luftfahrerschein, der unbegrenzt gültig ist, sind die Berechtigungen zeitlich befristet. Um die Berechtigung über das befristete Datum hinaus nutzen zu können, muss sie vor Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt durch Handeintrag auf der Pilotenlizenz durch einen von Ihnen ausgewählten Prüfer oder Lehrberechtigten. Dieser teilt der Behörde dann die Verlängerung der Berechtigung mit.
Verfahrensablauf
Erwerb eines Luftfahrerscheins
Haben Sie alle erforderlichen Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen – nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen – die Lizenz ausgestellt werden.
Erneuerung
Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.
Umwandlung
Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Sie müssen im Besitz einer gültigen Privatpilotenlizenz sein und über eine Berechtigung verfügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen der Prüfer bzw. Lehrberechtigte ggf. benötigt, erfahren Sie von diesem!
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungskosten fallen nicht an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.
Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.
Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
08.12.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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