Luftverkehr - Zulassung einer Luftfahrerschule als Ausbildungsorganisation beantragen

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie den Ausbildungsbetrieb Ihrer Luftfahrerschule als zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) aufnehmen, müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde das ATO-Zeugnis beantragen. Das Landesverwaltungsamt als Landesluftfahrtbehörde erteilt für Ausbildungsbetriebe mit Hauptgeschäftssitz in Thüringen das ATO-Zeugnis für die Ausbildung folgender Lizenzen, Berechtigungen und Erweiterungen:

LAPL,

SPL und aller mit dieser Lizenz verbundenen Berechtigungen,

BPL und aller mit dieser Lizenz verbundenen Erweiterungen,

PPL (A) und PPL (H),

CR für technisch nicht komplizierte, einmotorige Hubschrauber mit einem Piloten,

FI (A), FI (H), FI (B) und FI (S),

CRI (A) und TRI (H),

Kunstflugberechtigung, Schleppberechtigung, Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.