Registrierung oder Zulassung für Selbstmischer beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Herstellung von Mischfuttermitteln für den Selbstbedarf und bei Verwendung von Fischmehl, verarbeiteten tierischen Proteinen, Nichtwiederkäuer-Blutprodukten, verarbeitetes tierisches Protein aus Nutzinsekten benötigen Sie eine Registrierung.  Werden in Ihrem Betrieb auch Wiederkäuer gehalten, benötigen Sie dafür eine Zulassung für Selbstmischer gemäß VO (EG) Nr. 999/2001 Anhang IV in der jeweils gültigen Fassung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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