Zulassung für das Herstellen von Mischfuttermitteln mit Einzelfuttermitteln aus tierischen Bestandteilen beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Herstellung von Mischfuttermitteln aus bestimmten Einzelfuttermitteln ist eine Zulassung notwendig. Dies gilt, wenn mindestens eines der folgenden Einzelfuttermittel im Mischfuttermittel verwendet werden soll:

- Fischmehl

- Dicalcium- und Tricalciumphosphate tierischen Ursprung

- Nichtwiederkäuer-Blutprodukte,

- verarbeitetes tierisches Nichtwiederkäuer-Protein zur Fütterung von Tieren in Aquakulturen gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der jeweils gültigen Fassung

Die zuständige Behörde erteilt nach Überprüfung die Zulassung dafür.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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