Zulassung für die Schlachtung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen schlachten möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Besondere Haltungsformen sind:

  • Extensive Bodenhaltung
  • Freilandhaltung
  • Bäuerliche Freilandhaltung
  • Bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf
  • Geflügel mit Angaben zur Art der Fütterung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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