Unternehmensgenehmigung zum Betreiben einer Schieneninfrastruktur (§ 6 AEG) beantragen

Leistungsbeschreibung

Ohne Unternehmensgenehmigung darf niemand Schienenwege, Steuerungs- und Sicherungssysteme oder Bahnsteige betreiben. Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erfüllt sind. Der zuständigen Genehmigungsbehörde muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung genügt wird. Für diese Zwecke hat der Antragsteller alle erforderlichen Angaben zu machen und zu belegen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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