Tierwohl - Förderungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Thüringer Tierwohlförderrichtlinie ist das Thüringer Programm zur Unterstützung der Tierhalter bei der freiwilligen Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren. 

Die Anpassung von Produktionsstrukturen an weiter steigende Anforderungen im Hinblick auf das Tierwohl, in Verbindung mit einer nachhaltigen Agrarproduktion in der Nutztierhaltung, ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Mit dieser Zuwendung sollen verfahrensbedingte laufende Mehrkosten im Rahmen der Bewirtschaftung bei bestimmten Haltungsverfahren, zumindest anteilmäßig, ausgeglichen werden. Voraussetzung sind tiergerechte Haltungsverfahren, welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards des Tierwohls hinausgehen und im Förderkatalog dieser Richtlinie gemäß Ziffer 2 enthalten sind

Die Maßnahmen sind im Einzelnen:

Maßnahmegruppe Rinder

       Maßnahme R 1: Sommerweidehaltung Rinder

                                  R 11      Förderstufe 1/ Weidegang 4 Monate

                                  R 12      Förderstufe 2/ Weidegang 5 Monate

Maßnahmegruppe Schweine

       Maßnahme S 1:              Einstreuhaltung Schweine (alle Produktionsstufen)

Maßnahme S 2:              Tierwohl Sauenhaltung

                                  S 21 D   Förderstufe 1/ Deckbereich

                                  S 21 A   Förderstufe 1/ Abferkelbereich

                                  S 21 W Förderstufe 1/ Wartebereich

                                  S 22 D   Förderstufe 2 / Deckbereich

                                  S 22 A   Förderstufe 2/ Abferkelbereich

                                  S 22 W Förderstufe 2/ Wartebereich

                                  S 23 D   Förderstufe 3 / Deckbereich

                                  S 23 A   Förderstufe 3/ Abferkelbereich

                                  S 23 W Förderstufe 3/ Wartebereich

       Maßnahme S 3:              Tierwohl Ferkelaufzucht und Mast

                                  S 31      Förderstufe 1

                                  S 32      Förderstufe 2

                                  S 33      Förderstufe 3

       Maßnahme S 4:              Raufutter (alle Produktionsstufen)

Maßnahmegruppe Genetische Ressourcen

       Maßnahme G:                Vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen

Höhe der beantragten Förderung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren jährlichen Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung richtet sich grundsätzlich am Verpflichtungsumfang in Großvieheinheiten (GVE) beziehungsweise Tierplätzen aus. Sie wird anhand der Anzahl der Tiere beziehungsweise Tierplätze berechnet, die im Verpflichtungszeitraum nachweislich entsprechend der Zuwendungsvoraussetzungen gehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie. Diese wird nach Genehmigung des GAP-Strategieplans zur Verfügung gestellt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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