Landpachtverträge, Anzeige

Leistungsbeschreibung

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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