Anerkennung von Erzeugerzusammenschlüssen landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte

Leistungsbeschreibung

Das TLLLR ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von Erzeugerzusammenschlüssen für landwirtschaftliche Qualitätsprodukte nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.

Das TLLLR überprüft die die Anerkennungsvoraussetzungen bei anerkannten Erzeugergemeinschaften und ist für den Vollzug der Maßnahmen im Rahmen von Aussetzung, Widerruf und Entzug der Anerkennung zuständig.

Zudem ist es die zuständige Stelle für die Pflege des Agrarorganisationenregisters.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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