Feststellung / Wiederherstellung einer Grundstücks-/ Flurstücksgrenze

Leistungsbeschreibung

Nach der erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze durch eine sogenannte Grenzfeststellung ist eine Grenzwiederherstellung ein katastertechnischer Vorgang (Liegenschaftsvermessung) zur erneuten Wiederherstellung und ggf. Abmarkung einer Flurstücksgrenze (Grundstücksgrenze). Auf Antrag oder von Amts wegen kann dabei die Position eines im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunktes (typischerweise mehrerer Grenzpunkte) anhand des Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen und wiederhergestellt werden. Das Grenzwiederherstellungsverfahren stellt eine hoheitliche Leistung (sog. Verwaltungsakt) unter Beteiligung der Eigentümer der benachbarten Flurstücke dar und endet mit dem Grenzwiederherstellungsbescheid oder der Offenlegung (mit Widerspruchs- und Klagemöglichkeit).

Weitere Informationen zum Verfahren der Grenzwiederherstellung sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zu finden, siehe Link:

TLBG „Liegenschaftsvermessungen -> Grenzwiederherstellung & -feststellung“

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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